AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Share2Flow
Stand: 28.09.2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Nutzung der webbasierten Anwendung Share2Flow. Anbieter ist die Share4Growth GmbH & Co. KG, Zedernstraße 6, 59075 Hamm, Deutschland, E-Mail info@share4growth.com (im Folgenden „Anbieter“). Weitere Angaben zum Anbieter stehen im Impressum.
(2) In diesen AGB bedeuten: - „Nutzer“: jede natürliche Person, die ein Konto bei Share2Flow hat; - „Kunde“: wer einen kostenpflichtigen Plan bucht; - „Mitglied“: ein Nutzer, den ein Kunde in sein Team einlädt oder dem er eine Lizenz zuweist; - „Inhalte“: alle Daten, die Nutzer in Share2Flow einstellen oder dort erzeugen.
(3) Kostenpflichtige Pläne bietet der Anbieter nur Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen an. Vor jeder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestellt.
(4) Den kostenlosen Free-Plan können alle nutzen, auch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(5) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere über den Enterprise-Plan, gehen diesen AGB vor. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, der Anbieter stimmt ihnen in Textform zu.
§ 2 Leistungen
(1) Der Anbieter stellt Share2Flow als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Nutzer bilden darin Prozesse in Boards ab, definieren Kennzahlen, erfassen Probleme, Ideen und Maßnahmen und arbeiten gemeinsam daran.
(2) Share2Flow macht Abläufe und Kennzahlen sichtbar. Ob und wo ein Engpass liegt und was zu tun ist, erkennen und entscheiden die Nutzer. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Anbieter nicht.
(3) Welche Funktionen und Grenzen ein Plan enthält, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Preisseite in der Fassung, die bei der Bestellung gilt.
(4) Der Nutzer braucht einen Internetzugang und einen aktuellen Browser.
(5) Dienste Dritter, die der Nutzer in Anspruch nimmt, etwa die Anmeldung mit Google, die Zahlung über PayPal oder Videos auf YouTube, gehören nicht zur Leistung des Anbieters. Für sie gelten die Bedingungen des jeweiligen Dritten.
§ 3 KI-Funktionen
(1) Welche KI-Funktionen ein Plan enthält, steht in der Leistungsbeschreibung. Sie sind erst nutzbar, wenn der Kunde sie freischaltet, im Business-Plan ein Administrator für die ganze Organisation. Der Kunde kann die Freischaltung jederzeit aufheben.
(2) KI-Ergebnisse sind Vorschläge. Sie können unvollständig oder falsch sein und ersetzen keine fachliche oder rechtliche Beratung. Die Nutzer prüfen sie und entscheiden selbst, ob sie sie umsetzen.
(3) Der Kunde setzt die KI-Funktionen nicht ein, um Leistung, Verhalten oder Eignung von Beschäftigten oder Bewerbern zu bewerten oder zu überwachen oder um Personalentscheidungen vorzubereiten, und gibt dafür keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) ein. Handelt er dem zuwider, trägt er die Verantwortung dafür, auch nach der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689).
(4) Pläne mit KI-Funktionen enthalten ein monatliches Kontingent an KI-Punkten (auf der Preisseite „Credits“). Nicht verbrauchte Punkte verfallen am Monatsende; sie werden weder erstattet noch übertragen.
§ 4 Konto, Vertragsschluss, Team und Lizenzen
(1) Für die Nutzung braucht der Nutzer ein Konto. Er registriert sich mit Name, E-Mail-Adresse und Passwort oder mit Google und stimmt dabei diesen AGB zu. Mit der Anlage des Kontos kommt ein unentgeltlicher Vertrag über den Free-Plan zustande.
(2) Eingabefehler kann der Nutzer vor dem Absenden in den Formularfeldern, bei einer Bestellung auch in der Zusammenfassung und bei PayPal vor der Freigabe erkennen und berichtigen. Diese AGB kann er vor Vertragsschluss abrufen, speichern und drucken. Der Anbieter speichert, welcher Fassung der Nutzer wann zugestimmt hat, und übermittelt sie ihm auf Anfrage in Textform.
(3) Einen kostenpflichtigen Plan bestellt der Kunde in der App: Er wählt Plan, Abrechnungsperiode und gegebenenfalls die Zahl der Lizenzen, gibt seine Rechnungsdaten ein, bestätigt die Erklärung nach § 1 Abs. 3 und gibt das Abonnement bei PayPal frei. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Plan für das Konto freischaltet.
(4) Der Nutzer macht zutreffende Angaben, gibt seine Zugangsdaten nicht weiter und schützt sie. Handlungen unter seinen Zugangsdaten hat er zu vertreten, wenn er ihren Missbrauch schuldhaft ermöglicht hat.
(5) Wer andere Personen per E-Mail einlädt, stellt sicher, dass er die E-Mail-Adresse dafür verwenden darf.
(6) Kunden können Mitglieder einladen und ihnen Lizenzen zuweisen und entziehen. Jedes Mitglied hat einen eigenen unentgeltlichen Vertrag über sein Konto, für den die Regeln des Free-Plans gelten. Den Leistungsumfang einer Lizenz erhält es aus dem Vertrag des Kunden. Endet die Lizenz, besteht das Konto als Free-Konto fort. Die Lizenzen bezahlt allein der Kunde.
(7) Boards, die dem Team eines Kunden zugeordnet sind, stehen dem Kunden zu. Mitglieder haben darauf Zugriff, solange der Kunde ihn gewährt. Lizenzen sind personengebunden.
§ 5 Pflichten der Nutzer
(1) Der Nutzer verwendet Share2Flow nur im Einklang mit geltendem Recht. Unzulässig ist insbesondere, 1. rechtswidrige Inhalte einzustellen oder Rechte Dritter zu verletzen; 2. Schadsoftware hochzuladen oder Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen; 3. Share2Flow durch automatisierte Massenabfragen oder übermäßige Last zu stören; 4. Share2Flow Dritten außerhalb des eigenen Teams gegen Entgelt oder als eigenen Dienst zugänglich zu machen.
(2) Nutzer setzen Share2Flow nicht ein, um Leistung oder Verhalten einzelner Beschäftigter zu kontrollieren, und stellen keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) und keine Daten über Straftaten (Art. 10 DSGVO) ein. Fotos von Personen laden sie nur hoch, wenn sie dazu berechtigt sind. Hochgeladene Bilder sind über ihre Adresse abrufbar; Nutzer geben diese Adressen nicht an Unbefugte weiter.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer einstellen. Verletzt er schuldhaft Pflichten aus diesem Paragrafen oder aus § 3 Abs. 3, stellt er den Anbieter von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Bei einem Verstoß gegen Absatz 1 oder 2 oder konkreten Anhaltspunkten dafür kann der Anbieter betroffene Inhalte oder den Zugang vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr erforderlich ist. Er teilt dem Nutzer die Sperre spätestens mit ihrem Beginn mit Begründung und Hinweis auf seine Rechtsbehelfe mit, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfällt. Bei erheblichen Verstößen kann er den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, in der Regel nach einer erfolglosen Abmahnung.
(5) Hochgeladene Dateien prüft der Anbieter automatisch auf Schadsoftware und weist betroffene Dateien zurück. Im Übrigen prüft er Inhalte nur auf einen Hinweis hin und durch Menschen. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte nimmt er per E-Mail an info@share4growth.com entgegen.
§ 6 Rechte an Inhalten
(1) Der Anbieter räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Share2Flow im vereinbarten Umfang über den Browser zu nutzen.
(2) Rechte an Inhalten bleiben bei den Nutzern oder beim Kunden. Der Anbieter darf die Inhalte nur so weit nutzen, wie es nötig ist, um Share2Flow bereitzustellen. Er verwendet sie nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen und nicht für Werbung.
(3) Wer Beiträge in einem Board einstellt, das einem anderen Nutzer oder einem Kunden zugeordnet ist, räumt diesem und jedem, auf den das Board nach § 10 Abs. 3 übergeht, das einfache, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Beiträge in diesem Board und in seinen Exporten weiter zu nutzen.
§ 7 Preise, Zahlung, Rechnungen
(1) Es gelten die Preise der Preisseite bei der Bestellung. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit der Anbieter sie berechnen muss.
(2) Der Kunde zahlt über ein PayPal-Abonnement im Voraus für die gewählte Abrechnungsperiode von einem Monat oder zwölf Monaten. Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ohne bestätigte USt-IdNr. können nur monatlich zahlen.
(3) Bucht der Kunde während einer Abrechnungsperiode weitere Lizenzen oder einen höheren Plan, berechnet der Anbieter für den Rest der Periode einmalig einen anteiligen Betrag; die App zeigt ihn vor der Bestätigung an. Weniger Lizenzen oder ein niedrigerer Plan gelten ab der nächsten Abrechnungsperiode.
(4) Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch aus und in der App bereit; er weist den Kunden per E-Mail darauf hin. Der Kunde ist damit einverstanden.
(5) Der Kunde gibt seine Rechnungsdaten richtig an und hält sie aktuell. Änderungen gelten ab der nächsten Rechnung. Enthält eine Rechnung einen Fehler, berichtigt der Anbieter sie auf Anfrage.
(6) Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat geben bei der Bestellung ihre USt-IdNr. an. Ohne bestätigte USt-IdNr. berechnet der Anbieter die gesetzliche Umsatzsteuer. Eine später mitgeteilte USt-IdNr. gilt nach erfolgreicher Prüfung ab der nächsten Abrechnungsperiode; bereits ausgestellte Rechnungen bleiben unverändert.
(7) Macht der Kunde schuldhaft unrichtige Angaben zu seiner Unternehmereigenschaft, seinem Sitzland oder seiner USt-IdNr., ersetzt er dem Anbieter den daraus entstehenden Schaden, insbesondere nachzuentrichtende Umsatzsteuer.
(8) Schlägt ein Einzug fehl, informiert der Anbieter den Kunden per E-Mail. Ist der Betrag 14 Tage danach nicht bezahlt, darf der Anbieter den Plan pausieren; Kunde und Mitglieder nutzen dann den Free-Plan, die Inhalte bleiben erhalten. Nach Zahlung ist der Plan wieder aktiv. Die gesetzlichen Rechte bei Zahlungsverzug bleiben unberührt.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Preisänderungen
(1) Der Vertrag über den Free-Plan läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit beenden, indem er sein Konto löscht oder in Textform kündigt. Der Anbieter kann ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen.
(2) Ein kostenpflichtiger Plan läuft für die gewählte Abrechnungsperiode und verlängert sich jeweils um dieselbe Periode, wenn er nicht bis zu ihrem Ende gekündigt wird. Der Kunde kann jederzeit zum Ende der laufenden Periode kündigen, in der App oder in Textform. Der Anbieter kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer Periode kündigen.
(3) Endet ein kostenpflichtiger Plan, besteht das Konto als Free-Konto fort; die Inhalte bleiben erhalten.
(4) Endet ein Plan vor Ablauf der bezahlten Abrechnungsperiode, erstattet der Anbieter das Entgelt für die restliche Zeit nicht, auch nicht bei jährlicher Zahlung, bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 3 oder wenn der Kunde sein Konto löscht; darauf weist die App vor der Bestellung hin. Endet der Vertrag vorzeitig aus einem Grund, den der Anbieter zu vertreten hat, durch eine Kündigung des Anbieters, die der Kunde nicht verschuldet hat, durch eine Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund oder nach § 15 Abs. 2 oder wegen eines neuen Unterauftragsverarbeiters, erstattet der Anbieter das Entgelt für die Zeit danach anteilig. Rechte wegen Mängeln bleiben unberührt.
(5) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(6) Der Anbieter kann die Preise mit Wirkung ab einer neuen Abrechnungsperiode ändern. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Eine Erhöhung gilt nur, wenn der Kunde zustimmt; stimmt er bis zum Beginn der neuen Periode nicht zu, endet der Plan mit Ablauf der laufenden Periode und das Konto besteht als Free-Konto fort. Darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
§ 9 Kündigung zum Anbieterwechsel und Datenexport
(1) Dieser Paragraf gilt auch für Nutzer im Free-Plan; „Kunde“ meint hier auch sie. Für Boards des Kunden stehen die Rechte daraus dem Kunden zu, nicht den Mitgliedern.
(2) Der Kunde kann seine Daten jederzeit kostenlos exportieren, als ZIP-Datei mit JSON- und Bilddateien, in der App oder über einen Download-Link, den er auch an einen anderen Anbieter weitergeben kann. Exportierbar sind die Inhalte, die der Kunde und seine Nutzer erstellt haben oder die durch ihre Nutzung entstanden sind: Boards mit Versionen, Archiven und Änderungsverläufen, Kommentare, Bilder, KI-Ergebnisse, Übersetzungen, Kennzahlenverläufe sowie Mitglieder, Rollen, Zugriffsrechte und Einstellungen. Nicht exportierbar sind Systemprotokolle, Sicherheitsdaten, die Konfiguration der KI-Funktionen und flüchtige Sitzungsdaten wie der Rückgängig-Verlauf und die Anzeige anwesender Nutzer. Aufbau und Felder beschreibt die Seite Datenexport und Formate. Weitere Formate und Schnittstellen, etwa BPMN oder eine API, gehören zum Leistungsumfang des jeweiligen Plans.
(3) Der Kunde kann den Vertrag mit einer Frist von zwei Monaten in Textform kündigen, um zu einem anderen Anbieter oder auf eigene Systeme zu wechseln oder seine Daten löschen zu lassen, auch vor Ablauf der gewählten Abrechnungsperiode. Bei einem Wechsel folgt auf die Frist ein Übergangszeitraum von höchstens 30 Tagen. In dieser Zeit erbringt der Anbieter seine Leistungen weiter, unterstützt den Kunden und von ihm beauftragte Dritte angemessen beim Wechsel und bei seiner Ausstiegsstrategie, stellt die dafür nötigen Informationen bereit, informiert über bekannte Risiken für die Fortführung des Dienstes und hält ein hohes Sicherheitsniveau. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal auf einen von ihm gewählten Zeitraum verlängern. Der Vertrag endet mit dem Abschluss des Wechsels, spätestens mit dem Ende des Übergangszeitraums, bei gewählter Löschung mit Ablauf der Frist; das Vertragsende teilt der Anbieter dem Kunden in Textform mit. Bis dahin gilt die vereinbarte Vergütung. Danach kann der Kunde seine Daten noch 30 Tage abrufen; dann löscht der Anbieter sie vollständig, aus Sicherungskopien spätestens nach 15 Tagen, soweit § 10 Abs. 5 nichts anderes bestimmt. Konten von Mitgliedern bestehen als Free-Konten fort.
(4) Für Wechsel und Export erhebt der Anbieter keine Entgelte.
(5) Angaben zur Rechtsordnung der eingesetzten Infrastruktur und zum Schutz vor dem Zugriff staatlicher Stellen aus Drittstaaten stehen unter Datenstandort und Anbieterwechsel.
§ 10 Vertragsende, Kontolöschung, Aufbewahrung
(1) Endet der Vertrag über ein Konto auf andere Weise als durch Löschung des Kontos, kann der Nutzer seine Daten noch 30 Tage exportieren. Danach löscht der Anbieter sie, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Endet nur ein kostenpflichtiger Plan, gilt § 8 Abs. 3.
(2) Der Nutzer kann sein Konto jederzeit in den Einstellungen löschen; er bestätigt das mit einem Code. Die App weist vorher auf den Export hin. Mit der Löschung werden die Daten sofort gelöscht; eine Abruffrist nach Absatz 1 gibt es dann nicht. Ein kostenpflichtiger Plan endet mit der Löschung (§ 8 Abs. 4). Solange ein Kunde Mitgliedern Lizenzen zugewiesen hat, kann er sein Konto nicht selbst löschen.
(3) Boards, die der Nutzer allein nutzt, werden mit dem Konto gelöscht. Boards, die er mit anderen teilt, gehen auf ein anderes Mitglied des Boards über, vorrangig auf einen Administrator oder ein Lizenz-Mitglied seiner Organisation. Beiträge in Boards anderer bleiben dort erhalten (§ 6 Abs. 3).
(4) Hat der Nutzer nie etwas gekauft, wird das Konto vollständig gelöscht.
(5) Hat der Nutzer etwas gekauft, bewahrt der Anbieter Rechnungen, Buchungsunterlagen und die dazugehörigen Nachweise auf, bis die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (§ 147 AO, § 257 HGB, § 14b UStG). Er verwendet sie nur noch, um gesetzliche Pflichten zu erfüllen und Ansprüche abzuwehren, und löscht sie danach.
§ 11 Verfügbarkeit und Mängel
(1) Im Free-Plan sagt der Anbieter keine bestimmte Verfügbarkeit zu.
(2) In kostenpflichtigen Plänen ist Share2Flow im Jahresmittel zu mindestens 98 % verfügbar, gemessen am Übergang des Rechenzentrums ins Internet. Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungen von höchstens acht Stunden je Monat und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
(3) Gegenüber Kunden hält der Anbieter Share2Flow während der Laufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Mängel meldet der Kunde unverzüglich in Textform. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz wegen Mängeln verjähren in einem Jahr; das gilt nicht für Ansprüche nach § 12 Abs. 1.
§ 12 Haftung in kostenpflichtigen Plänen
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, nach Art. 82 DSGVO, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 13 Haftung im Free-Plan
(1) Dieser Paragraf gilt für den Free-Plan und für die Konten der Mitglieder (§ 4 Abs. 6).
(2) Der Anbieter stellt Share2Flow im Free-Plan unentgeltlich bereit. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Mängel nur, wenn er sie arglistig verschwiegen hat.
(3) Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, nach Art. 82 DSGVO und aus einer übernommenen Garantie.
§ 14 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Personenbezogene Daten, für die der Anbieter selbst verantwortlich ist, verarbeitet er nach seiner Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Kunde oder ein anderer Nutzer in Share2Flow personenbezogene Daten verarbeitet, für die er verantwortlich ist, verarbeitet der Anbieter sie in seinem Auftrag nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser wird mit der Zustimmung zu diesen AGB vereinbart. Nutzt eine natürliche Person Share2Flow ausschließlich für persönliche oder familiäre Zwecke, gilt er nicht.
§ 15 Änderungen der Leistungen und dieser AGB
(1) Der Anbieter darf Funktionen ändern, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, wegen einer Rechtsänderung oder wegen technischer Weiterentwicklung erforderlich ist, die im Plan zugesagten Kernfunktionen erhalten bleiben, dem Nutzer keine zusätzlichen Kosten entstehen und die Änderung ihm unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist.
(2) Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen (§ 8 Abs. 4).
(3) Änderungen dieser AGB und des Auftragsverarbeitungsvertrags teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Sie gelten nur, wenn der Nutzer zustimmt. Ohne Zustimmung gelten Änderungen, die ausschließlich neue Funktionen regeln, die AGB an zwingende Gesetzesänderungen anpassen oder rein sprachlich sind, sofern sie die Rechte des Nutzers nicht einschränken und seine Pflichten nicht erweitern.
(4) Stimmt ein Nutzer nicht zu, gelten für ihn die bisherigen AGB weiter. Jede Seite kann einen kostenpflichtigen Plan dann zum Ende der Abrechnungsperiode kündigen, in der die Änderungen in Kraft treten sollten; den Free-Plan kann der Anbieter nach § 8 Abs. 1 kündigen. Darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamm. Gegenüber Verbrauchern gilt das nicht.
(3) Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen nur der Information.
(4) Erklärungen zum Vertrag bedürfen der Textform, soweit diese AGB nichts anderes vorsehen.
(5) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.